AGB
Jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer/Erziehungsberechtige erkennt mit der Buchung bzw. Terminvereinbarung und Teilnahme an Kursen/Individuelles persönliches Training/Mobiles Yoga/Businessyoga die AGB an.
Eigenverantwortung und Haftung
Der Teilnehmerin/dem Teilnehmer/Erziehungsberechtigten ist bekannt, auf eigene Verantwortung
am Yogaunterricht teilzunehmen. Der Anbieter/Yogalehrer übernimmt keinerlei Haftungen gleich welcher Art, auch nicht für daraus resultierende Folgen.
Haftungsausschluss
Die Yogapraxis birgt ein erhöhtes Verletzungs- und Beschwerderisiko (physisch wie psychisch) insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung der Körperstellungen und Abfolgen.
Die Teilnahme am Yogaunterricht erfolgt auf eigene Verantwortung. Voraussetzung zur Teilnahme ist die allgemeine Gesundheit (körperlich, geistig und seelische sportgesundes Gefühl). Bei speziellen Problemen, wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen, Problemen in der Schwangerschaft, psychotherapeutische/psychiatrische Behandlung, besprechen Sie Ihre Teilnahme bitte vorher unbedingt mit Ihrem Arzt. Der Anbieter/Yogalehrer stellt keine Diagnosen.
Eine Haftung seitens des Anbieters/Yogalehrers für Personen- Sach- und Vermögens-schäden ist ausgeschlossen. Der Anbieter/Yogalehrer haftet für eine ordnungsgemäße Funktion der von ihm zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln (Matten, Gurte, Blöcke, Decken u.a.). Er haftet jedoch weder für Gesundheitsschäden, die Kursteilnehmer aufgrund der Teilnahme der angebotenen Kurse erleiden noch für selbst verschuldete Unfälle. Für mitgebrachte Sach- und Wertgegenstände übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Individuelles persönliches Training/Mobiles Yoga (Einzelstunden)
Die individuelle/unregelmäßige Terminvereinbarung erfolgt telefonisch, persönlich oder per Email und ist verbindlich. In einem telefonischen oder persönlichen Gespräch werden die persönlichen Erwartungen, Erfahrungen und weitere Rahmenbedingungen abgefragt.
Für entsprechende Kleidung sorgt die Teilnehmerin/der Teilnehmer/Yogaschüler selbst. Die Ausstattung (Yogamatte, Hilfsmittel, Decke) kann nach Rücksprache gestellt werden.
24 Stunden Regel
Einzelstunden sind bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen, ansonsten wird die volle Gebühr in Rechnung gestellt. Bei einer Krankschreibung mit Nachweis entfällt diese Rechnung.
Die Kosten des individuellen persönlichen Trainings /Yogaunterrichts werden nach erfolgter Unterrichtseinheit für die Yogaeinheit schriftlich in Rechnung gestellt, zahlbar innerhalb von 7 Tagen in bar oder auf folgendes Konto:
Alexandra Weiß, comdirect bank AG, IBAN: DE 12 2004 1133 0128 2086 00 BIC: COBADEHD001.
Buchungen für 10 Kurseinheiten
Die Termine für eine 10er Kursstaffel individuelles persönliches Training/Mobiles Yoga sind vor Beginn der Buchung festzulegen und im Voraus nach Rechnungsstellung innerhalb von 7 Tagen auf das oben genannte Konto zu zahlen.
Auch hier gilt die oben beschriebene 24 Stunden Regel für Absagen. Eine Kündigung ist nicht möglich.
Privater Gruppenunterricht/Mobiles Yoga (bis 4 Personen)
Privater Gruppenunterricht wird ausschließlich in regelmäßigen wöchentlichen oder 14 tägigen Yogaeinheiten angeboten. Umfang des Yogaunterrichts beträgt nach Absprache 10 Einheiten á 90 Minuten. Bei Verhinderung (Krankheit u.a.) findet der Yogaunterricht mit den weiteren Teilnehmern statt und wird allen in Rechnung gestellt. Bei hohem Krankenstand/Fehlzeiten kann nach Rücksprache ein Ersatztermin vereinbart werden.
Die Räumlichkeiten werden von den Auftraggebern/Kursteilnehmern gestellt (mind. 2qm pro Person). Für die Ausstattung (Kleidung, Yogamatten, Hilfsmittel u.a.) sind die Yogaschüler selbst verantwortlich. Yogamatten und Hilfsmittel können aber auch nach Rücksprache gestellt werden.
Terminausfall Individuelles persönliches Training/Mobiles Yoga
Im Falle von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Yogalehrers, wird ein neuer Termin/Ersatztermin vereinbart.
Datenschutz
Siehe Impressum auf http://www.yoga-ayurveda-me.de.
Widerrufsrecht
Sie haben kein Widerrufsrecht, obwohl hier ein Fernabsatzvertrag vorliegt, weil es sich um einen Vertrag über Freizeitaktivitäten handelt, die zu spezifischen Terminen oder Zeiträumen stattfinden (§ 312g Nr. 9 i.V.m. § 355 BGB).
Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien erkennen für diesen Fall diejenige gültige Regelung an, die dem Regelungsintention des unwirksamen Bestandteils inhaltlich am nächsten kommt. Für alle Rechtsbeziehungen ist das deutsche Recht anwendbar.
Januar 2019